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Vorerst keine Lieferungen mehr in andere EU-Länder

Die neue Verpackungsverordnung

Warum ich vorerst nicht mehr ins EU-Ausland liefere

Seit dem 12. August 2026 gilt in der gesamten EU die neue Verpackungsverordnung – die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40). Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. In Deutschland kommt zeitgleich das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hinzu, das das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst.

An sich ist das eine gute Sache: einheitliche Regeln, weniger Verpackungsmüll, bessere Recyclingfähigkeit. Für ein Ein-Personen-Projekt wie PRINTYOURBEAT hat allerdings ein einzelner Punkt der Verordnung eine drastische Folge – und deshalb muss ich den Versand ins EU-Ausland vorerst einstellen.

Der Knackpunkt: ein Bevollmächtigter pro Land

Artikel 45 der PPWR verlangt: Wer Verpackungen oder verpackte Waren direkt an Endkundinnen und Endkunden in einem anderen EU-Land liefert, muss in genau diesem Land einen „Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung" benennen. Das ist eine im Zielland ansässige Stelle, die dort meine Pflichten übernimmt: die Registrierung im nationalen Verpackungsregister, die regelmäßigen Mengenmeldungen und die Rolle als Ansprechpartner für die Behörden.

Zwei Details machen das für einen kleinen Betrieb zum Problem:

Die Pflicht gilt pro Land. Liefere ich nach Österreich, Frankreich und in die Niederlande, brauche ich drei Bevollmächtigte – einen in jedem Land. Eine EU-weite Sammellösung gibt es nicht, denn die nationalen Systeme bleiben getrennt.
Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Regelung kennt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz und keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Schon eine einzige Sendung löst sie aus.

Für einen großen Konzern ist das Verwaltungsaufwand. Für mich bedeutet es laufende Kosten und Bürokratie in jedem einzelnen Zielland – wirtschaftlich und organisatorisch schlicht nicht zu stemmen. Deshalb die Entscheidung, die ich sehr ungern treffe: Bestellungen in andere EU-Länder kann ich bis auf Weiteres nicht mehr annehmen.

Was weiterhin geht
Lieferungen innerhalb Deutschlands laufen ganz normal weiter. Hier bin ich niedergelassen, hier greift die Bevollmächtigten-Pflicht nicht.
Digitale Druckdaten zum Selbstdrucken gehen ohne physische Verpackung raus. Sie sind von dieser Regelung nicht betroffen und bleiben weiterhin für alle verfügbar.
Warum „vorerst"?

Weil ich fest damit rechne, dass sich das wieder ändert. Die EU-Kommission selbst hält diese Pflicht für kleine Betriebe für überzogen: Bereits Ende 2025 hat sie vorgeschlagen, genau diesen Artikel bis 2035 auszusetzen, und am Tag des Inkrafttretens öffentlich gefordert, die Bevollmächtigten-Pflicht für kleine Unternehmen abzuschaffen. Beschlossen ist das noch nicht – deshalb muss ich mich heute an die geltende Rechtslage halten. Sobald es eine tragfähige Lösung gibt, nehme ich den EU-Versand sofort wieder auf.

Bis dahin danke ich für das Verständnis. Wer außerhalb Deutschlands sitzt und Interesse an einem bestimmten Projekt hat: Meldet euch gern direkt – für die Druckdaten lässt sich fast immer ein Weg finden.

— Björn / PRINTYOURBEAT

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